E G A GmbH
Eidgenössische Gesellschaft für Abwicklungen
im internationalen Zahlungsverkehr
Die EU-Standard-Überweisung
Damit Ihre Zahlungen in Euro in die Länder der Europäischen Union* genauso einfach zu handhaben sind wie Überweisungen innerhalb eines Mitgliedstaates*, haben die europäischen Kreditgewerbe eine neue vereinfachte Überweisung die EU-Standard-Überweisung, um sicher zu bezahlen, entwickelt. Sie ist vom Aufbau her einer Überweisung innerhalb eines Mitgliedstaates* sehr ähnlich. Bei der Abwicklung wird das für Sie jeweils günstigste Zahlungsverkehrsverfahren genutzt.
Mit einem Vordruck einer EU-Standard-Überweisung können Sie jeden Treuhandbetrag bis zu 12.500,00 Euro aus anderen EU-Staaten* auf unser Treuhandkonto überweisen. Hierbei tragen Sie als Überweisender die Entgelte und Auslagen Ihres Kreditinstituts, während wir die übrigen Entgelte und Auslagen tragen. Es gelten die jeweiligen Überweisungsbedingungen und das jeweils gültige Preis- und Leistungsverhältnis Ihrer Bank.
Die EU-Standard-Überweisung darf wegen der Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung grundsätzlich nur für Zahlungen bis 12.500,00 EUR verwendet werden.
Was Sie grundsätzlich bei einer EU-Standard-Überweisung beachten müssen:
Diese günstige und einfache Überweisungsart können Sie nur nutzen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Überweisung erfolgt von einem anderen Mitgliedstaat der EU*.
- Das Formular soll nicht für Überweisungen innerhalb eines Mitgliedstaates verwendet werden.
- Das Formular kann nur für Beträge in Euro (EUR) verwendet werden.
- Der Betrag darf die Höhe von maximal 12.500,00 Euro nicht überschreiten.
- Die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und die internationale Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) unseres Treuhandservice muss vollständig
und richtig ausgefüllt sein. Die IBAN und den BIC können Sie unter der Rubrik "Treuhandkonten" einsehen, nachdem Sie sich neu registriert haben.
Für alle Zahlungen
- die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen
- die größer sind als 12.500,00 Euro
für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen (z. Bsp. eilige Zahlungen, Fremdwährungszahlungen oder andere Entgeltregelungen)
verwenden Sie bitte die Auslands-Überweisung ohne Meldeteil (für Zahlungen bis 12.500,00 Euro) oder den Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr.
Sicher international bezahlen, indem Sie die EU-Standard-Überweisung richtig ausfüllen:
Wir bitten Sie, den Vordruck wie abgebildet vollständig auszufüllen. Dazu gehören:
Ihr Name und Ihre IBAN. Sie als Überweisender erhalten Ihre IBAN bei Ihrem kontoführenden Kreditinstitut und gegebenenfalls auf Ihrem Kontoauszug ausgedruckt.
Den Namen, die komplette IBAN und den BIC unseres Treuhandservice. Die IBAN und den BIC können Sie unter der Rubrik "Treuhandkonten" einsehen, nachdem Sie sich neu registriert haben.
Der Betrag (nur bis zur Höhe von 12.500,00 Euro)
Bitte vergessen Sie nicht, unter dem Verwendungszweck die Treuhand-Identifikationsnummer (TRN) Ihres Auftrages, sowie die jeweilige Artikelkurzbeschreibung des gekauften Gegenstandes anzugeben sowie den Vordruck mit Datum und Unterschrift zu versehen.
*Sicher international bezahlen mit dem EU-Standard-Überweisungsverfahren ist neben Deutschland in folgenden Ländern möglich: Belgien, Dänemark (nur Euro), Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien (England) einschließlich Nordirland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden (nur Euro) und Spanien, Estland, Malta, Polen, Norwegen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.