E G A GmbH
Eidgenössische Gesellschaft für Abwicklungen
im internationalen Zahlungsverkehr
Treuhandkonto von EGA-Treuhand
1. Von uns eröffnet, für Sie geführt
Ein Treuhand-Anderkonto ist eine spezielle Form des Treuhandkontos (auch Escrow-Konto genannt). Es wird von Rechtsanwälten grundsätzlich in eigenem Namen (im Namen des Rechtsanwalts), jedoch für fremde Rechnung (zum Beispiel für fremde Personen oder Personengesellschaften) unterhalten. Das bedeutet, dass der Rechtsanwalt diese Konten für Dritte treuhänderisch verwaltet
Treuhand-Anderkonten dürfen damit im Ergebnis nicht den Zwecken des Inhabers dienen. Das bedeutet, dass der Rechtsanwalt das Konto zwar auf seinen Namen führt, das Guthaben aber nicht für sich selbst nutzen kann. Das hinterlegte Guthaben kann unter keinen Umständen dem Vermögen des Rechtsanwalts zugerechnet werden.
Bei den von uns geführten Treuhand-Anderkonten handelt es sich um so genannte offene Treuhandkonten, bei denen darauf hingewiesen wird, dass sie ausschließlich zur treuhänderischen Abwicklung von Rechtsgeschäften genutzt werden.
2. Ihre Sicherheit und besonderer Schutz
Die Abwicklung über ein Treuhandkonto oder Escrow-Konto verschafft allen Parteien ein Höchstmaß an finanzieller Sicherheit. Die Nutzung eines Treuhand-Anderkontos schützt
Dienstleister oder Verkäufer vor Zahlungsausfall. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis vor der Lieferung auf das Treuhand-Anderkonto einzuzahlen. Dort wird es verwaltet, bis Ihr Kunde die Ware oder Dienstleistung erhalten hat. Der Verkäufer braucht somit eine mangelnde Zahlungsmoral des Käufers nicht mehr zu fürchten. Der Treuhänder stellt sicher, dass er für jede Lieferung sein Entgelt erhält.
Käufer sichern mit der Nutzung eines Treuhand-Anderkontos den Erhalt ihrer Ware ab. Denn erst, wenn der Verkäufer oder Dienstleister geleistet hat, wird das Geld weiter überwiesen.
Wenn nicht, erhält der Käufer das Geld zurück. Der Käufer kann dadurch sicherstellen, dass er nur tatsächlich erbrachte Leistungen vergütet. Darüber hinaus ist er im Falle der Insolvenz des Verkäufers vor finanziellen Verlusten geschützt.
Schließlich sind beide Parteien sogar nach § 47 der Insolvenzordnung vor der Insolvenz des Treuhänders geschützt. Treuhand-Anderkonten fallen nämlich nicht in die Vermögensmasse des Rechtsanwalts. Bei einer Insolvenz werden Anderkonten nach § 47 der Insolvenzordnung ausgesondert aus der Insolvenzmasse. Ihr Guthaben ist daher besonders geschützt.
3. Wer Treuhand-Anderkonten führen darf
Treuhandkonten werden von Angehörigen bestimmter freier Berufe, die zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet sind, im Auftrag ihrer Mandanten geführt. So dürfen nur Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder auch Steuerbevollmächtigte die sogenannten Anderkonten eröffnen. Aber Gewerbebetriebe welche Gewerbsmäßig sich mit der Einziehung und Verwaltung von Fremdgelder beschäftigen wie Inkassounternehmen und Factoringgesellschaften.
4. Wie das Treuhand-Anderkonto funktioniert
Treuhänder und Treugeber schließen einen Vertrag (auch Treuhandvertrag oder Escrow-Vertrag genannt). In diesem wird geregelt, wann der Treuhänder den Treuhandbetrag auf das Anderkonto eingezahlt bekommt und wann und zu welchem Zweck er es wieder auszahlen soll. Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten, etwa die Auszahlung nach Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung. Auch teilweise die Auszahlung nach Leistungsabschnitten ist möglich. Eine Auszahlung erfolgt erst, wenn die im Treuhandvertrag vereinbarten Voraussetzungen vorliegen. Der Treuhänder wird somit als Mittelsmann zwischen zwei Vertragsparteien geschaltet und sichert die Abwicklung des Vertrages Zug-um-Zug (§ 320 BGB).
Im Einzelnen sind es fünf Schritte bis zur Abwicklung eines Rechtsgeschäfts über ein Treuhand-Anderkonto, die wir hier beispielhaft aufführen:
Käufer und Verkäufer schließen mit dem Treuhänder einen Treuhandvertrag ab.
- Der Käufer überweist den Kaufpreis auf das Treuhand-Anderkonto
- Der Verkäufer erhält eine Mitteilung über den Geldeingang und verschickt die Ware an den Käufer.
- Der Käufer prüft die Ware und bestätigt dem Treuhänder den Wareneingang.
- Der Treuhänder überweist den Kaufpreis an den Verkäufer. Das Rechtsgeschäft ist nun abgeschlossen.
Weiterhin wird vereinbart, unter welchen Umständen der Treuhandbetrag nicht ausgezahlt werden darf und welche Möglichkeiten bestehen, wenn sich die Treugeber nicht über eine Auszahlung einigen.
5. Was ein Treuhand-Anderkonto nicht ist
Von den Rechtsanwalts-Anderkonten sind solche Treuhandkonten zu unterscheiden, bei denen der Bankkunde als Treugeber der Bank oder einem Vermögensverwalter als Treuhänder das Recht überträgt, Gelder im eigenen Namen auf Risiko des Treugebers anzulegen. Solche Treuhandkonstruktionen werden insbesondere von Schweizer Banken angeboten.